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Auszug - Hauptsatzung der Gemeinde Banteln und Geschäftsordnung des Rates
Von Seiten der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung des Rates den neuen Bestimmungen des Kommunalverfassungsrechtes angeglichen werden müsse. Insofern sei hierüber heute noch keine abschließende Beschlussfassung möglich. Beschluss:
„Die Hauptsatzung der Gemeinde Banteln in der Fassung vom 26.02.2002 sowie die Geschäftsordnung des Rates vom 05.06.2007 gelten in analoger Anwendung bis zur jeweiligen Neufassung weiter.“ Einstimmig beschlossen |