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Auszug - Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B
Rh. Kühne stellt den anwesenden Ratsmitgliedern der Stadt Gronau (Leine) den Antrag der BfG vor. Er erklärt, dass die Stadt Gronau (Leine) mit ihrem Hebesatz für die Grundsteuer B unter dem Landesdurchschnitt liege. Des Weiteren würden mit der Erhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 380 %-Punkte Mehreinnahmen erzielt, die zum Schuldenabbau der Stadt Gronau (Leine) beitragen würden.
Bg. Besser verweist auf seine Ausführungen aus der Verwaltungsausschusssitzung der Stadt Gronau (Leine) am 04.12.2012 und erklärt sich bereit, im nächsten Jahr über die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer im Zuge mit anderen Gemeindesteuern zu unterhalten.
2. stellv. Bm. Schulze pflichtet dem bei.
Bg. Hayek-Fischer weist darauf hin, dass hierdurch nur die Problemstellung vor sich hingeschoben wird. Sie bittet darum, einen konkreten Termin zur Behandlung dieser Problematik zu benennen.
Bg. Hayek-Fischer stellt folgenden Antrag: Beschluss:
„Der Sachverhalt wird vertagt und im 2. Quartal 2013 behandelt.“ Einstimmig beschlossen |