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Vorlage - VO/02/15./0001
Die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Gronau (Leine) haben seit deren Bildung im Jahre 1974 von der in der Niedersächsischen Gemeindeordnung vorgesehenen Regelung Gebrauch gemacht, den hauptamtlichen Samtgemeindedirektor mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Gemeindedirektors der Mitgliedsgemeinden zu beauftragen. Diese Regelung hat sich bewährt. Sie ist ein wesentlicher organisatorischer Schritt, die prinzipiellen Nachteile einer Samtgemeinde gegenüber einer Mitgliedsgemeinde zu minimieren. Beschluss:
„Dem Bürgermeister der Gemeinde Banteln obliegt für die Dauer der Wahlperiode von 2011 – 2016 die repräsentative Vertretung der Mitgliedsgemeinde Banteln der Samtgemeinde Gronau (Leine), der Vorsitz im Rat und im Verwaltungsausschuss (sofern ein Verwaltungsausschuss gebildet ist), die Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung im Benehmen mit dem Gemeindedirektor, die Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren und ihre Pflichtenbelehrung. |