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Vorlage - VO/01/15./0008
Der Verwaltungsausschuss setzt sich gemäß § 74 Absatz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) aus dem Bürgermeister, den Abgeordneten mit Stimmrecht (Beigeordnete) und den Abgeordneten mit beratender Stimme (gemäß § 71 Absatz 4 Satz 1 NKomVG) zusammen. Die Hauptsatzung kann bestimmen, dass andere Beamte auf Zeit dem Hauptausschuss mit beratender Stimme angehören.
Die Zahl der Beigeordneten beträgt in Gemeinden und Samtgemeinden, deren Vertretung nicht mehr als 14 bis 24 Abgeordnete hat 4. In Gemeinden und Samtgemeinden, deren Vertretung 16 bis 44 Abgeordnete hat, kann der Rat für die Dauer der Wahlperiode beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten um zwei erhöht. Der Rat der Stadt Gronau (Leine) hat somit die Möglichkeit, durch Beschluss die Zahl der Beigeordneten auf 6 zu erhöhen.
In seiner ersten Sitzung bestimmt der Samtgemeinderat aus seiner Mitte die Beigeordneten für die Dauer der Wahlperiode; dabei ist § 71 Absatz 2 Sätze 2 bis 7 und Absatz 3 anzuwenden, d.h., dass die zu bestimmenden Beigeordneten auf die Vorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach dem modifizierten Proportionalverfahren (Hare-Niemeyer) verteilt werden.
Das Verfahren bei der Bildung des Verwaltungsausschusses ist grundsätzlich das gleiche wie bei der Bildung der Ratsausschüsse. Der Unterschied liegt nur darin, dass bei den Ratsausschüssen alle Sitze nach § 71 Abs. 2 bis 4 NKomVG zugeteilt werden und aus den so berufenen Mitgliedern die/der Vorsitzende bestimmt wird, während der Vorsitz beim Verwaltungsausschuss schon von vornherein der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister vorbehalten ist. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister, die/der Kraft Gesetzes dem Verwaltungsausschuss angehört, ist der Fraktion oder Gruppe anzurechnen, die sie/ihn vorgeschlagen hat. Im Rat der Stadt Gronau (Leine) ist die SPD mit 9 Sitzen, CDU mit 4 Sitzen, Gruppe Hayek-Fischer, Kühne und GRÜNE mit 3 Sitzen WG mit 1 Sitz, vertreten.
Bei der Berechnung werden jedoch nur Fraktionen und Gruppen berücksichtigt, sodass der auf die „WG“ entfallene Sitz unberücksichtigt bleibt. Die Anwendung des mod. Proportionalverfahrens auf die Fraktionen/Gruppe führt bei der Regelbesetzung des Verwaltungsausschusses zu folgender Sitzverteilung:
Sollte die Anzahl der Beigeordneten jedoch um zwei erhöht werden, ergibt sich folgende Sitzverteilung:
Beschluss: Die sich unter Anwendung des § 71 Abs. 2 bis 4 NKomVG ergebende Sitzverteilung im Verwaltungsausschuss der Stadt Gronau (Leine) wird wie folgt festgestellt:
a) SPD ____ Sitze Gruppe Hayek-Fischer, Kühne, GRÜNE ____ Sitze
b) Der Verwaltungsausschuss besteht aus folgenden Mitgliedern des Rates der Stadt Gronau (Leine):
Mertens |