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Vorlage - VO/01/15./0013
Die Ausschussvorsitze werden nach § 71 Abs. 7 NKomVG den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben (d’Hondt). Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das die oder der Ratsvorsitzende zu ziehen hat. Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsmitgliedern. Zugleich ist auch der/die Vertreter/in des/der Vorsitzenden zu benennen. Auch hier kann der Rat einstimmig ein anderes Verfahren beschließen. Der Verwaltungsausschuss scheidet bei der Verteilung der Vorsitze aus (er ist kein Ratsausschuss in diesem Sinne und sein Vorsitz ist bereits geregelt). Nach dem Höchstzahlenverfahren ergibt sich folgende Reihenfolge in der Bestimmung der Ausschussvorsitze:
1. Vorsitz (SPD) 2. Vorsitz (SPD) 3. Vorsitz (CDU) 4. Vorsitz (Losentscheid SPD / Gruppe Hayek-Fischer, Kühne, GRÜNE)
Mertens |