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Vorlage - VO/02/15./0006
Der Bürgermeister stellt im Benehmen mit dem Gemeindedirektor die Tagesordnung auf. Dem Rat ist unbenommen, Beratungspunkte abzusetzen oder die Reihenfolge der Beratung zu ändern. In der konstituierenden Sitzung sind dabei jedoch deren besondere Regularien zu beachten.
Mertens
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