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Vorlage - VO/02/15./0014
Die Neufassung kommunalverfassungsrechtlicher Bestimmungen und Bündelung dieser im niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erfordert die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinden sowie der Geschäftsordnung des Rates. Der Umfang der Neuerungen sowie der daraus resultierende Diskussionsbedarf in der Verwaltung und den politischen Gremien würde in der konstituierenden Sitzung nicht zu einer abschließende Beschlussfassung führen. Unmittelbar nach der Konstituierung der Räte werde ich den politischen Gremien Entwürfe zur Hauptsatzung und zur Geschäftsordnung zur Verfügung stellen, um in der nächsten Ratssitzung diese Regelungswerke einer Beschlussfassung zuzuführen. Bis zur Neufassung gelten die bisherige Hauptsatzung und Geschäftsordnung in analoger Anwendung fort.
Beschluss: „Die Hauptsatzung der Gemeinde Banteln in der Fassung vom 26.02.2002 sowie die Geschäftsordnung des Rates vom 05.06.2007 gelten in analoger Anwendung bis zur jeweiligen Neufassung weiter.“
Mertens
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