Inhaltsbereich
Vorlage - VO/03/15./0006
Gemäß § 104 Satz 1 NKomVG kann der Rat vor der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Ratsmitglieder beschließen, dass für die Dauer der Wahlperiode kein Verwaltungsausschuss gebildet wird.
Beschluss: „Für die Dauer der 15. Wahlperiode wird in der Gemeinde Despetal auf die Bildung des Verwaltungsausschusses verzichtet / ein Verwaltungsausschuss gebildet.“
Mertens
|