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Vorlage - VO/03/15./0011
Der Rat der Gemeinde Despetal hatte in der 14. Wahlperiode auf die Bildung von Ratsausschüssen nach § 71 NKomVG verzichtet. Diese Regelung hat sich bewährt und sollte auch in der jetzigen Wahlperiode beibehalten werden.
Sollten Ratsausschüsse gebildet werden, gilt dafür die gesetzliche Regelung.
Mertens
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