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Vorlage - VO/01/15./0129
Nach § 110 Abs. 6 des NKomVG haben Gemeinden, die einen Haushaltsausgleich nicht erreichen können, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.
Der Ergebnishaushalt 2013 weist einen Fehlbedarf in Höhe von 775.600 € aus. Da der Fehlbedarf weder aus Überschüssen der Vorjahre noch aus den beiden Nachjahren ausgeglichen werden kann, ist das Haushaltssicherungskonzept fortzuschreiben.
Das Haushaltssicherungskonzept enthält die bisher beschlossenen und noch aktuellen Maßnahmen. Die Werte wurden für das Jahr 2016 fortgeschrieben sowie für die vorangegangenen Jahre aufsummiert. Neue Maßnahmen wurden nicht eingesetzt.
Ein Entwurf des aktuellen Konzeptes wurde Ihnen übersandt. Auf die darin enthaltenen Erläuterungen wird verwiesen.
Beschluss:
Das Haushaltssicherungskonzept wird in der vorgelegten Fassung festgesetzt.
Voraussichtliche Kosten und haushaltsmäßige Auswirkungen:
wie im Haushaltssicherungskonzept erläutert
Auswirkungen auf die Umwelt, auf Schwerbehinderte und von frauenpolitischer Bedeutung:
keine |