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Vorlage - VO/20/16./0163
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren werden in regelmäßigen Abständen mit wöchentlichen Lehrgängen an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz, vorrangig in Celle, aus- bzw. weitergebildet.
Nach § 12 in Verbindung mit § 32 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes sind die Mitglieder der Einsatzabteilung für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, die während der Arbeitszeit stattfinden vom Arbeitgeber freizustellen. Das vom Arbeitgeber fortgewährte Arbeitsentgelt ist von der Samtgemeinde zu erstatten.
Um die aufgrund dieser gesetzlichen Regelung entstehenden hohen Kosten zu senken und auch mit dem Ziel, mehr Lehrgänge für die Feuerwehr bereit zu stellen, können Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die in ihrer Freizeit unter Einsatz von Urlaub oder Abgeltung von Übersunden an Lehrgängen an einer Landesfeuerwehrschule teilnehmen, eine pauschale Entschädigung beantragen. Im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Duingen werden hier 300,00 € pro Woche gezahlt, während für den Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Gronau (Leine) 255,00 € pro Woche gezahlt werden.
Als Folge der Fusion beider Samtgemeinden ist eine einheitliche Regelung hierzu erforderlich.
Seitens der Verwaltung wird hierzu vorgeschlagen, zukünftig einheitlich eine Entschädigung in Höhe von 300,00 € pro Woche an die Mitglieder der Freiwillige Feuerwehr zu zahlen, wenn sie für die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen an einer Landesfeuerwehrschule eigenen Urlaub oder ähnliches (z.B. Überstunden) einsetzen. Beschluss:
Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Leinebergland die in ihrer Freizeit (Urlaub, Abgeltung von Überstunden u. a.) an einem Lehrgang an einer Landesfeuerwehrschule teilnehmen, wird eine pauschale Entschädigung von 60,00 Euro pro Tag, höchstens jedoch 300,00 Euro die Woche gezahlt.
Voraussichtliche Kosten und haushaltsmäßige Auswirkungen: Die entstehenden Mehrkosten werden durch den Deckungskreis abgedeckt.
Auswirkungen auf die Umwelt, auf Schwerbehinderte und von frauenpolitischer Bedeutung: Keine |