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Vorlage - VO/20/16./0184
Zum 31.12.2017 läuft die am 02.07.2015 geschlossene Vereinbarung zur Fortschreibung der Vereinbarung zur Wahrnehmung u.a. der Aufgaben der Kindertagesbetreuung aus.
Für das Jahr 2018 wurde ein Entwurf für eine Übergangsvereinbarung übermittelt. Ab dem Jahr 2019 soll eine Vereinbarung unter Berücksichtigung notwendiger finanzieller und fachlicher Aspekte mit einer längerfristigen Geltungsdauer geschlossen werden.
Danach wird der § 6 (Kostenbeteiligung des Landkreises) angepasst. Der Landkreis zahlt für die Jahre 2017 und 2018 neben der regulären Kostenbeteiligung zusätzlich einen Festbetrag von jährlich 3 Mio Euro.
Dieses widerspricht dem vom Rat der Samtgemeinde Leinebergland am 19.06.2017 gefassten Beschluss. Danach wurde einstimmig beschlossen, dass die Samtgemeinde Leinebergland einem Vertrag über die Kinderbetreuung zwischen den Städten und Gemeinden und dem Landkreis Hildesheim nur noch unter der Maßgabe zustimmt, dass die nach Verbleib der Zuwendungen Dritter verbleibenden Baukosten und die sächlichen Betriebskosten für die Erfüllung des Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung übernimmt und die Personalkosten möglichst vollständig vom Landkreis Hildesheim oder Dritten übernommen werden. Beschluss:
Ein Beschluss wird in der Sitzung erarbeitet.
Voraussichtliche Kosten und haushaltsmäßige Auswirkungen: Für die Samtgemeinde Leinebergland ist für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 mit jährlich 450.000,--€ Mehreinnahmen zur rechnen.
Anlagen:
Vereinbarung zur Fortschreibung der Vereinbarung zur Wahrnehmung u.a. der Aufgaben der Kinderbetreuung
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