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Vorlage - VO/20/16./0439
ERGEBNISHAUSHALT
Budget 302 - Heimat- und Kulturpflege
In diesem Budget werden die Aufwendungen für die Büchereien, der Heimat- und sonst. Kulturpflege sowie der allgemeinen Sportförderung nachgewiesen. Dieses Budget schließt im Vergleich zum Vorjahr mit einem um 21.500 € höheren Fehlbedarf ab.
Produkt 28110 – Heimat- und sonst. Kulturpflege Das im Budget 302 enthaltene Produkt 28110 weist ein Defizit in Höhe von 143.300 € aus, was ggü. dem Vorjahr eine Steigerung um 21.300 € bedeutet. Somit ergibt sich der erhöhte Fehlbedarf des Budgets größtenteils aus diesem Produkt. Neben erhöhten Personalaufwendungen, die zur Verwaltung der Einrichtungen in den Mitgliedsgemeinden (DGH, Grillhütten, sonst. öffentliche Einrichtungen) erforderlich sind, beinhaltet dieses Produkt für das Jahr 2020 einen Betrag in Höhe von 12.000 €, mit dem die Bewerbung der Stadt Hildesheim zur Kulturhauptstadt 2025 unterstützt wird. Weiterhin sind jährliche Zuweisungen in Höhe von 2.200 € an die Musikschule Alfeld enthalten.
Produkt 42110 – Allgemeine Sportförderung In diesem Produkt werden die Zahlung der Turnhallenbenutzungsgebühr an den Landkreis sowie die Erstattungen von Dritten abgebildet.
Budget 303 – Kinder, Jugend und Senioren
Dieses Budget, welches die Bereiche der Kinderbetreuung und der Jugendbegegnungsstätte umfasst, weist zwar einen Zuschussbedarf in Höhe von 4.119.100 € aus, jedoch entfällt hiervon ein Betrag in Höhe von 3.697.800 € auf die kommunalen Kindertagesstätten sowie die Tageseinrichtungen der freien Träger. Aufgrund der Anwendung der „Salvatorischen Klausel“ ist dieser Betrag vollständig vom Landkreis Hildesheim zu erstatten und wird zur besseren Übersichtlichkeit im Produkt 61110 dargestellt. Die „Salvatorische Klausel“, die sich aus dem Scheitern der Vertragsverhandlungen der bis zum 31.12.2018 befristeten „Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege“ mit dem Landkreis Hildesheim ergibt besagt, dass die Samtgemeinde Leinbergland zunächst verpflichtet ist, die Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege zunächst so lange zu gewährleisten, bis eine entsprechende Regelung getroffen wurde bzw. der Landkreis selbst in der Lage ist, die Aufgabe wahrnehmen zu können. Im Gegenzug dazu hat der Landkreis die für den Betrieb anfallenden Kosten vollständig zu tragen. Um eine geordnete Übernahme der Aufgabe durch den Landkreis Hildesheim gewährleisten zu können, wurde ein Arbeitskreis aus Mitarbeitern des Landkreises sowie der Samtgemeinde gebildet, der das weitere Vorgehen regeln soll. Da unklar ist, wie diese Regelungen sich gestalten bzw. wann diese Regelungen in Kraft treten, wurden zunächst sämtliche zu erwartende Aufwendungen in der Haushaltsplanung berücksichtigt, um handlungsfähig zu sein. Weiterhin berücksichtigt wurden die Zuweisungen des Landes sowie die Zuweisungen des Landkreises, die nicht vom Kita-Vertrag eingeschlossen sind. Die ermittelte Kostenerstattung, die zur Deckung des für diesen Bereich ausgewiesenen Defizits benötigt wird und sich aus den Produkten 36510 - 36590 (3.697.800 €) sowie entsprechenden „Overheadkosten“ (rd. 745.000 €) zusammensetzt, beträgt 4.442.800 €. Entsprechend können diese Produkte innerhalb des Budgets als kostenneutral betrachtet werden.
Produkt 36120 – Förderung von Kindern in Tagespflege In diesem Produkt sind die Kosten der Tagespflege sowie der wirtschaftlichen Jugendhilfe mit den Erträgen aus den Zuweisungen des Landkreises sowie den Benutzungsgebühren dargestellt. Da die Abrechnung der Tagespflege gesondert geregelt ist, wird diese von der o.g. Anwendung der Kostenerstattung ausgeschlossen, so dass die mit der Abrechnung verbundene Zuweisung gesondert in diesem Produkt erfolgt. Da auch hier die „Salvatorische Regelung“ greift und der Landkreis sämtliche Kosten zu tragen hat, wurde eine Zuweisung des Landkreises in Höhe von 227.000 € berücksichtigt. Somit stellt sich dieses Produkt aufgrund der Erträge kostenneutral dar.
Produkt 36510 – 36590 diverse Kindertagesstätten sowie Tageseinrichtungen freier Träger Die Aufwendungen der acht kommunalen Kindertagesstätten sowie die Aufwendungen der Kindertagesstätten freier Täger, die u. a. die Personalkosten der Erzieherinnen und Erzieher, die Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwendungen sowie die Betriebskostenzuschüsse der freien Träger beinhalten, belaufen sich auf insgesamt 3.697.800 €. Wie bereits oben erwähnt, wurden aufgrund der bisher fehlenden Folgeregelungen sowie der deshalb anzuwendenden „Salvatorischen Klausel“ sämtliche zu erwartende Aufwendungen berücksichtigt. Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Zuweisungen des Landkreises in Höhe von 149.000 € entgegen, die nicht den Betriebskostenabrechnungen des Kita-Vertrages zuzurechnen sind. Zudem wurden aufgrund der bestehenden Unklarheit über die Weiterführung der Kinderbetreuung zunächst die Zuschüsse des Landes in Höhe von insgesamt 1.205.600 € aufgenommen. Sollte die Samtgemeinde Leinebergland aufgrund der Neuregelung der Wahrnehmung der Kinderbetreuung nicht antragsberechtigt sein, so entfällt dieser Betrag in diesem Budget und die im Produkt 61110 dargestellte Kostenerstattung des Landkreises erhöht sich entsprechend.
Produkt 36620 – Jugendbegegnungsstätte Der Zuschussbedarf dieses Produkts sinkt gegenüber dem Vorjahr um 39.800 € und weist nunmehr ein Defizit in Höhe von 209.200 € auf. Maßgeblich für diese Verbesserung sind u. a. die gegenüber dem Vorjahr niedriger veranschlagten Aufwendungen für Unterhaltungsmaßnahmen (-31.000 €). Jedoch werden neben dem regulären Bedarf zusätzliche Mittel (u. a. Brandschutz – 4.000 €, Instandsetzung Fachwerk/Fenster – 9.000 €, Neuverlegung der Elektrik - 4.000 €) in Höhe von rd. 17.000 € benötigt. Für Projekte unterschiedlichster Art werden im Bereich der besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (Kto. 4271) 13.500 € veranschlagt, so dass der Ansatz gegenüber dem Vorjahr um 5.500 € reduziert wurde. Zudem stehen zur Finanzierung der o. g. Projekte voraussichtlich Zuweisungen in Höhe von 9.000 € zur Verfügung.
Produkt 36690 – Allgemeine Verwaltung Kinder, Jugend und Senioren Das Defizit dieses Produkts beträgt 200.800 € und wird überwiegend von den Personalaufwendungen geprägt. Diese konnten gegenüber dem Vorjahr um 27.100 € reduziert werden, was jedoch lediglich auf interne Personalumstrukturierungen zurückzuführen ist. Entsprechende Mehraufwendungen finden sich im Produkt 11110 wieder.
FINANZHAUSHALT Produkt 36620 – Jugendbegegnungsstätte Projekt: 20127 – Betriebs- und Geschäftsausstattung JUZ Für die Beschaffung einer neuen Küche wurden inklusive Aufbau 5.000,--€ veranschlagt.
Produkt 36510 – 36590 diverse Kindertagesstätten sowie Tageseinrichtungen freier Träger Für diese Produkte wurden alle Investitionsvorhaben auf 0,00 € gesetzt, da der Landkreis sich die Entscheidung vorbehalten hat.
Beschluss:
Die Budgets 302 und 303 für das Jahr 2020 werden im Ergebnis- und Finanzhaushalt mit dem Entwurf vorgenommenen Änderungen beschlossen.
Für die Produkte 36120 (Förderung von Kindern in Tagespflege), 36510 – 36580 (kommunale Kindertagesstätten) und das Produkt 36590 (Tageseinrichtungen freier Träger) wird der Einsatz der Mittel zur Bewirtschaftung der Kindertagesbetreuung unter Vorbehalt der Zustimmung des Landkreises Hildesheim beschlossen. Voraussichtliche Kosten und haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Auswirkungen sind im Haushaltsplanentwurf 2020 dargestellt.
Auswirkungen auf die Umwelt, auf Schwerbehinderte und von frauenpolitischer Bedeutung:
Anlagen:
Auszüge aus dem aktuellen Entwurf des Haushaltsplanes
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