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Vorlage - VO/20/16./0552
Die beigefügte Betriebskostenabrechnung gibt darüber Auskunft, inwieweit sich die kalkulierten Einnahmen und Ausgaben nach Ablauf des Rechnungsjahres realisiert haben, bzw. abweichen. Sie zeigt die im Laufe des Rechnungsjahres tatsächlich kassenmäßig entstandenen Kosten und Erlöse.
Der ebenfalls beigefügte Vergleich zeigt, wie weit das Ergebnis, sowohl bei den Einzelpositionen als auch im Gesamtergebnis von den kalkulierten Werten abweicht.
Die Betriebskostenabrechnung 2019 schließt ohne Einbeziehung der Vorjahresergebnisse mit einem Überschuss von 105.420,41 € ab. Gegenüber der Kalkulation ergeben sich Minderkosten in Höhe von 123.320,80 € sowie Mehrerlöse von 41.168,29 € (inkl. der Gebühren).
Die Personalkosten betragen 77.979,91 € und fallen damit um 1.120,09 € geringfügig niedriger aus als kalkuliert. Die Personalkosten haben einen Anteil von 8,34 % an den Gesamtkosten.
Für den Betrieb und die Unterhaltung der Abwasseranlage belaufen sich die Kosten zusammen mit den inneren Verrechnungen und Betriebskostenerstattungen an Dritte insgesamt auf 411.589,06 €. Gegenüber der Kalkulation entstanden in diesem Bereich erheblich niedrigere Kosten von 82.810,94 €. Die Kosten für die laufende Unterhaltung der Kläranlage betragen 12.755,56 €, so dass in diesem Bereich gegenüber der Kalkulation Einsparungen in Höhe von 17.244,44 € zu verzeichnen sind.
Die Unterhaltung des Kanalnetzes sowie der Pumpstationen erfordert einen um 11.156,58 € höheren Aufwand, als mit der Gebührenkalkulation.angenommen.
Für die Bewirtschaftung der Grundstücke sind Kosten in Höhe von 26.213,98 € angefallen, so dass der kalkulierte Wert in Höhe von 30.000 € um 6.786,02 € unterschritten wurde.
Die Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen sind entgegen der Kalkulation mit einem Betrag von 11.812,48 € um 72.187 € erheblich niedriger ausgefallen. Dieses resultiet jedoch lediglich daraus, dass die einkalkulierten Werte für die Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen, die für die Grundlagenermittlung zur Erstellung der Abwasser-Abgabensatzung und der damit verbundenen Gebührenkalkulation benötigt werden, erst im Jahr 2020 zum Tragen kommen.
Die Betriebskostenerstattungen an Gemeinden, die für die Entwässerung in fremde Abwasserbeseitigungsanlagen abzuführen sind, fallen aufgrund der abzurechnenden Kostensituation mit einem Betrag von 212.866,22 € um 7.866,22 € höher aus, als kalkuliert. An den Gesamtkosten haben sie einen Anteil von 22,77 %.
Der Baubetriebshof führt die Unterhaltungs- und Pflegearbeiten an den Außenanlagen der Kläranlage sowie an den Kanälen, Pumpstationen und Regenrückhaltebecken durch. Hier sind Kosten von insgesamt 35.621,37 € entstanden. Für die Inanspruchnahme der Verwaltung sind von der Abwasseranlage insgesamt 23.807,00 € zu erstatten.
Die kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung des Anlagekapitals) betragen 445.510,23 € und damit 47,64 % der Gesamtkosten.
Den Gesamtkosten von 935.079,20 € stehen sonstige Erlöse (ohne Benutzungsgebühren) von insgesamt 53.547,35 € gegenüber.
Aus der Verrechnung der Kosten mit den Erlösen ergeben sich bereinigte (durch Benutzungsgebühren abzudeckende) Gesamtkosten in Höhe von 881.531,85 €. Dieser Betrag ist noch um die aus Vorjahren bestehenden Überschüsse in Höhe von 101.620,13 € zu reduzieren. Danach belaufen sich die umlagefähigen Kosten auf 779.911,72 €.
Aus der Abwassergebühr sind Einnahmen in Höhe von 986.952,26 € eingegangen, so dass sich insgesamt ein Überschuss in Höhe von 207.040,54 € ergibt. Die Betriebsergebnisse des abgerechneten Jahres werden der Gebührenausgleichsrücklage zugeführt und sind bei den nächsten Gebührenkalkulationen zu Gunsten der Gebührenpflichtigen einzubeziehen.
Weitere Erläuterungen werden, soweit erforderlich, mündlich vorgetragen.
Mensing
Anlagen: BAB Vergleich Ergebnis mit Kalkulation
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