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Vorlage - VO/20/16./0553
Nach § 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) erheben die Gemeinden als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der Entwässerungsanlage Benutzungsgebühren. Zur Ermittlung des festzusetzenden Gebührensatzes, der die voraussichtlichen Kosten der Abwassereinrichtung decken soll, ist eine Gebührenbedarfsberechnung zu erstellen. Diese ist vom Rat der Samtgemeinde zu beschließen.
Die Gebührenkalkulation umfasst sämtliche Kosten und Erlöse, die für den Kalkulationszeitraum zu erwarten sind.
In der Anlage wird die Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2021 mit den Erläuterungen vorgelegt.
Bei Beibehaltung der bisher festgesetzten Grundgebühr (6,40 €/mtl.) errechnet sich eine kostendeckende Verbrauchsgebühr in Höhe von 3,68 € je cbm Frischwasser, so dass sich somit keine Änderungen gegenüber den bisherigen Gebührensätzen.
Weitere Erläuterungen werden erforderlichenfalls während der Beratungen des Tagesordnungspunktes mündlich vorgetragen.
Beschluss: Der Gebührenbedarfsberechnung in der vorliegenden Form wird zugestimmt. Die monatliche Grundgebühr, die für die Inanspruchnahme der Schmutzwasseranlage erhoben wird, wird für das Hauhaltsjahr 2021 auf 6,40 € je Grundstücksanschluss festgesetzt. Die Verbrauchsgebühr wird für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 3,68 €/cbm festgesetzt.
Voraussichtliche Kosten und haushaltsmäßige Auswirkungen: Mit der kalkulierten Gebühr wird eine 100%ige Kostendeckung erreicht.
Auswirkungen auf die Umwelt, auf Schwerbehinderte und von frauenpolitischer Bedeutung: Keine.
Mensing Anlagen: Gebührenbedarfsberechnung 2021 Vergleich mit den Vorjahren Erläuterungen
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