Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. Für den Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
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Anmeldung des Nebenwohnsitzes
Ansprechpartner/in
Frau Silvia Martin![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich 2 - Sicherheit und Ordnung Verwaltungsgebäude II, Zimmer 2 // EG Am Markt 3 31028 Gronau (Leine) Telefon: 05182 902-335 Telefax: 05182 902-399 E-Mail: buergerbuero@sg-leinebergland.de oder s.martin@sg-leinebergland.de | |
Herr Guido Brasch![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich 2 - Sicherheit und Ordnung Verwaltungsgebäude II, Zimmer 1 // EG Am Markt 3 31028 Gronau (Leine) Telefon: 05182 902-342 Telefax: 05182 902-399 E-Mail: buergerbuero@sg-leinebergland.de | |
Frau Habiba Heto![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich 2 - Sicherheit und Ordnung Verwaltungsgebäude II, Zimmer 1 // EG Am Markt 3 31028 Gronau (Leine) Telefon: 05182 902-342 Telefax: 05182 902-399 E-Mail: buergerbuero@gronau-leine.de | |
Frau Bärbel Wilhelm![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich 2 - Sicherheit und Ordnung Verwaltungsgebäude IV, Zimmer 1 Töpferstraße 9 31089 Duingen Telefon: 05185 609-65 Telefax: 05185 609-24 E-Mail: b.wilhelm@sg-leinebergland.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.