Zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, dessen ein Deutscher zur Eheschließung im Ausland bedarf, ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Eheschließende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat der Eheschließende im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend; hat er sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Inhaltsbereich
Ehefähigkeitszeugnis
Ansprechpartner/in
Frau Susann Ziegenbein![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich 2 - Sicherheit und Ordnung Verwaltungsgebäude II, Zimmer 4 // EG Am Markt 3 31028 Gronau (Leine) Telefon: 05182 902-338 Telefax: 05182 902-399 E-Mail: s.ziegenbein@sg-leinebergland.de | |
Frau Silke Haller![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich 2 - Sicherheit und Ordnung Verwaltungsgebäude II, Zimmer 4 // EG Am Markt 3 31028 Gronau (Leine) Telefon: 05182 902-337 Telefax: 05182 902-399 E-Mail: s.haller@sg-leinebergland.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Standesamt des Wohnsitzes
Welche Unterlagen werden benötigt?
Individuell verschieden, bitte Rücksprache mit zuständigem Standesamt halten
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von sechs Monaten.
Rechtsgrundlage
§ 39 PStG, § 51 PStV