Lohnsteuerkarte: ändern - wegen geänderter Steuerklasse Leistungsbeschreibung
Ein Wechsel der Lohnsteuerklasse für 2012 erfolgt auf Antrag beim zuständigen Finanzamt. Das Finanzamt stellt eine Bescheinigung aus, die dem Arbeitgeber vorzulegen ist. Der Arbeitgeber hat den Lohnsteuerabzug 2012 bis zum Start des ELStAM-Verfahrens (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) anhand dieser Bescheinigung durchzuführen