Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so ist die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle zu veranlassen.
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Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
Ansprechpartner/in
Frau Silvia Martin![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich 2 - Sicherheit und Ordnung Verwaltungsgebäude II, Zimmer 2 // EG Am Markt 3 31028 Gronau (Leine) Telefon: 05182 902-335 Telefax: 05182 902-399 E-Mail: buergerbuero@sg-leinebergland.de oder s.martin@sg-leinebergland.de | |
Herr Guido Brasch![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich 2 - Sicherheit und Ordnung Verwaltungsgebäude II, Zimmer 1 // EG Am Markt 3 31028 Gronau (Leine) Telefon: 05182 902-342 Telefax: 05182 902-399 E-Mail: buergerbuero@sg-leinebergland.de | |
Frau Habiba Heto![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich 2 - Sicherheit und Ordnung Verwaltungsgebäude II, Zimmer 1 // EG Am Markt 3 31028 Gronau (Leine) Telefon: 05182 902-342 Telefax: 05182 902-399 E-Mail: buergerbuero@gronau-leine.de | |
Frau Bärbel Wilhelm![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich 2 - Sicherheit und Ordnung Verwaltungsgebäude IV, Zimmer 1 Töpferstraße 9 31089 Duingen Telefon: 05185 609-65 Telefax: 05185 609-24 E-Mail: b.wilhelm@sg-leinebergland.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt, in der der Wohnsitz ist oder bei der Behörde, die den Personalausweis ausgestellt hat.
Alternativ kann die Sperrung telefonisch über den Sperrnotruf +49 180 133 33 33 (3,9 ct/Minute aus dem dt. Festnetz, aus dem Mobilfunknetz max. 42 ct/Minute“ Montag bis Sonntag von 0 – 24 Uhr) erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle