Wird bei einer juristischen Person, die ein Gaststättengewerbe betreibt, eine andere Person zur Vertretung berufen, so ist dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzuzeigen.
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Gaststättenbetrieb: Anzeige - Wechsels der vertretungsberechtigten Person bei juristischen Personen
Ansprechpartner/in
Herr Rolf Ising![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich 2 - Sicherheit und Ordnung Verwaltungsgebäude II, Zimmer 3 // EG Am Markt 3 31028 Gronau (Leine) Telefon: 05182 902-332 Telefax: 05182 902-399 E-Mail: r.ising@sg-leinebergland.de | |
Frau Doris Holzkamp![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich 2 - Sicherheit und Ordnung Verwaltungsgebäude II, Zimmer 3 // EG Am Markt 3 31028 Gronau (Leine) Telefon: 05182 902-333 Telefax: 05182 902-399 E-Mail: d.holzkamp@sg-leinebergland.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
- ggf. Vertretungsvollmacht
- Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
- bei Alkoholausschank:
- Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Abs.5 BZRG sowie
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.8.1 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige ist unverzüglich - ohne schuldhaftes Zögern - zu erstatten.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die Anzeige kann formlos erstattet werden.