Bei Reisen in das Ausland müssen sich beim Grenzübertritt auch Kinder ausweisen.
Seit dem 26.06.2012 benötigen Kinder bei Auslandsreisen ein eigenes Reisedokument. Sollten Kinder bereits im Reisepass ihrer Eltern eingetragen sein, sind diese Einträge nicht mehr gültig.
Der Kinderreisepass gilt maximal bis zur zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis (Reisen in Länder des sog. Schengen-Raums, also in die europäischen Staaten ohne Grenzkontrollen) oder aber einen elektronischen Reisepass (z. B. visafreie Einreise in die USA).
Der Kinderreisepass ist vollwertig maschinenlesbar und weltweit anerkannt. Ausgenommen ist die visafreie Einreise in die USA. Diese kann nur mit dem regulären Reisepass (ePass) erfolgen.
Der Kinderreisepass muss unabhängig vom Alter des Kindes ein Lichtbild enthalten. Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres.
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
Zur Prüfung der Identität muss das Kind bei Antragstellung oder Kinderpassverlängerung persönlich mit vorstellig werden.
Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift des Kindes enthalten sein.
Der Verlust eines Kinderreisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.