Eine Eingetragene Lebenspartnerschaft wird zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. Mit dem Eingehen einer Lebenspartnerschaft sind eine Fülle von Rechtsfolgen verbunden, z.B. Pflicht zur gegenseitigen Fürsorge und Unterstützung sowie zur gemeinsamen Lebensgestaltung, Anspruch auf Unterhalt, Folgen für den Güterstand sowie die Erbfolge.
Inhaltsbereich
Lebenspartnerschaft
Ansprechpartner/in
Frau Susann Ziegenbein![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich 2 - Sicherheit und Ordnung Verwaltungsgebäude II, Zimmer 4 // EG Am Markt 3 31028 Gronau (Leine) Telefon: 05182 902-338 Telefax: 05182 902-399 E-Mail: s.ziegenbein@sg-leinebergland.de | |
Frau Silke Haller![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich 2 - Sicherheit und Ordnung Verwaltungsgebäude II, Zimmer 4 // EG Am Markt 3 31028 Gronau (Leine) Telefon: 05182 902-337 Telefax: 05182 902-399 E-Mail: s.haller@sg-leinebergland.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Standesamt des Wohnsitzes
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung der zuständigen Meldebehörde über Vor- und Familiennamen, Familienstand, Wohnort, Staatsangehörigkeit
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- bei früheren Ehen/Lebenspartnerschaften: Ehe- / Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk
Rechtsgrundlage
§ 17 PStG, Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)