Melderegisterauskunft Erteilung
Leistungsbeschreibung
Jedermann kann über eine dritte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten. Folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister können erteilt werden:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft