Ab dem 1. Juli 2011 gelten neue gesetzliche Bestimmungen zur Haltung eines Hundes.
Wenn Sie in Niedersachsen wohnen und einen oder mehrere Hunde halten, benötigen Sie ab dem 1. Juli 2011 für Ihre Tiere eine Haftpflichtversicherung. Es wird bei der Vorgabe nicht zwischen gefährlichen und ungefährlichen, großen oder kleinen Hunden unterschieden: Für jeden Hund, der älter als 6 Monate ist, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Beachten Sie bei Abschluss der Haftpflichtversicherung bitte die Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für Sachschäden.
Den Gemeinden obliegt die Überwachung der Einhaltung dieser Vorgabe. Sie kann die Vorlage der Bescheinigung z. B. bei der Anmeldung eines Hundes fordern. Weitere Kontrollen erfolgen nur anlassbezogen.