Nach einer Namensänderung bei einer Heirat wird ein neuer Personalausweis benötigt.
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Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat
Ansprechpartner/in
Frau Silvia Martin![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich 2 - Sicherheit und Ordnung Verwaltungsgebäude II, Zimmer 2 // EG Am Markt 3 31028 Gronau (Leine) Telefon: 05182 902-335 Telefax: 05182 902-399 E-Mail: buergerbuero@sg-leinebergland.de oder s.martin@sg-leinebergland.de | |
Herr Guido Brasch![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich 2 - Sicherheit und Ordnung Verwaltungsgebäude II, Zimmer 1 // EG Am Markt 3 31028 Gronau (Leine) Telefon: 05182 902-342 Telefax: 05182 902-399 E-Mail: buergerbuero@sg-leinebergland.de | |
Frau Habiba Heto![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich 2 - Sicherheit und Ordnung Verwaltungsgebäude II, Zimmer 1 // EG Am Markt 3 31028 Gronau (Leine) Telefon: 05182 902-342 Telefax: 05182 902-399 E-Mail: buergerbuero@gronau-leine.de | |
Frau Bärbel Wilhelm![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich 2 - Sicherheit und Ordnung Verwaltungsgebäude IV, Zimmer 1 Töpferstraße 9 31089 Duingen Telefon: 05185 609-65 Telefax: 05185 609-24 E-Mail: b.wilhelm@sg-leinebergland.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
Welche Gebühren fallen an?
Informationen zu Gebührenregelungen bezüglich der Aktivierung von Funktionen enthält die Leistung "Personalausweis Ausstellung".
Gebühr: 30,00 Euro
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 28,80 Euro
Antragsteller ab 24 Jahren
Gebühr: 22,80 Euro
Antragsteller unter 24 Jahren und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche
Gebühr: 13,00 Euro
Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle
Anträge / Formulare
Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.
Was sollte ich noch wissen?
In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.