Die Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers reichen von der erstmaligen Abnahme bei Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen über die Durchführung von Feuerstättenschauen und anlassbezogener Überprüfungen sowie die Festlegung der im konkreten Einzelfall erforderlichen Schornsteinfegerarbeiten (Feuerstättenbescheid) bis zur Überwachung der Erfüllung der Eigentümerverpflichtungen und Durchführung von Ersatzvornahmen auf Veranlassung der zuständigen Stelle.
Inhaltsbereich
Schornsteinfeger
Ansprechpartner/in
Frau Doris Holzkamp![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich 2 - Sicherheit und Ordnung Verwaltungsgebäude II, Zimmer 3 // EG Am Markt 3 31028 Gronau (Leine) Telefon: 05182 902-333 Telefax: 05182 902-399 E-Mail: d.holzkamp@sg-leinebergland.de | |
Herr Lars Kappei![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich 2 - Sicherheit und Ordnung Verwaltungsgebäude IV, Zimmer 3 Töpferstraße 9 31089 Duingen Telefon: 05185 609-63 Telefax: 05185 609-24 E-Mail: l.kappei@sg-leinebergland.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbstständigen Stadt.
Diese kommunalen Behörden führen auch die Aufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren werden vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger auf der Grundlage der Kehr- und Überprüfungsordnung erhoben und sind vom Grundstückseigentümer bzw. von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu tragen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Haus- und Wohnungseigentümer können ab 2013 wählen, welchen Schornsteinfeger sie mit der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen turnusmäßigen Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten beauftragen. Das beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geführte Schornsteinfegerregister ermöglicht eine schnelle und unbürokratische Feststellung, welcher Schornsteinfegerbetrieb berechtigt ist, staatlich vorgeschriebene Schornsteinfegerarbeiten durchzuführen.
Schornsteinfegerregister des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Schhornsteinfegerregister: elan1