Der Verlust eines vertrauten Menschen ist für die nahen Angehörigen und Freunde ein Schicksalsschlag, der zunächst alles andere unwichtig erscheinen lässt. Aber in diesem Zusammenhang sind unbedingt einige wichtige Behördengänge zu erledigen und die Bestattung des Verstorbenen muss organisiert werden. Dazu bekommen Sie hier nützliche Hinweise.
Inhaltsbereich
Sterbefall
Ansprechpartner/in
Frau Susann Ziegenbein![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich 2 - Sicherheit und Ordnung Verwaltungsgebäude II, Zimmer 4 // EG Am Markt 3 31028 Gronau (Leine) Telefon: 05182 902-338 Telefax: 05182 902-399 E-Mail: s.ziegenbein@sg-leinebergland.de | |
Frau Silke Haller![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich 2 - Sicherheit und Ordnung Verwaltungsgebäude II, Zimmer 4 // EG Am Markt 3 31028 Gronau (Leine) Telefon: 05182 902-337 Telefax: 05182 902-399 E-Mail: s.haller@sg-leinebergland.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
An das Standesamt des Sterbeortes
Welche Unterlagen werden benötigt?
Todesbescheinigung des feststellenden Arztes, Nachweise des letzten Familienstandes des Verstorbenen (z.B. Eheurkunde, Geburtsurkunde, Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten)
Welche Gebühren fallen an?
Sterbeurkunde 10,00 Euro, weitere Urkunden 5,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Sterbefall muss spätestens auf den dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Rechtsgrundlage
§§ 28 ff. PStG, §§ 37 ff. PstV