Auch wenn Sie innerhalb derselben Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft umziehen, müssen Sie dies binnen einer Woche nach Bezug der Wohnung der Meldebehörde mitteilen.
Inhaltsbereich
Ummeldung
Ansprechpartner/in
Frau Silvia Martin![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich 2 - Sicherheit und Ordnung Verwaltungsgebäude II, Zimmer 2 // EG Am Markt 3 31028 Gronau (Leine) Telefon: 05182 902-335 Telefax: 05182 902-399 E-Mail: buergerbuero@sg-leinebergland.de oder s.martin@sg-leinebergland.de | |
Herr Guido Brasch![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich 2 - Sicherheit und Ordnung Verwaltungsgebäude II, Zimmer 1 // EG Am Markt 3 31028 Gronau (Leine) Telefon: 05182 902-342 Telefax: 05182 902-399 E-Mail: buergerbuero@sg-leinebergland.de | |
Frau Habiba Heto![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich 2 - Sicherheit und Ordnung Verwaltungsgebäude II, Zimmer 1 // EG Am Markt 3 31028 Gronau (Leine) Telefon: 05182 902-342 Telefax: 05182 902-399 E-Mail: buergerbuero@gronau-leine.de | |
Herr Philipp Freitag![]() | |
Verwaltungsgebäude II, Zimmer 1 // EG Am Markt 3 31028 Gronau (Leine) Telefon: 05182 902-339 E-Mail: p.freitag@sg-leinebergland.de | |
Frau Bärbel Wilhelm![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich 2 - Sicherheit und Ordnung Verwaltungsgebäude IV, Zimmer 1 Töpferstraße 9 31089 Duingen Telefon: 05185 609-65 Telefax: 05185 609-24 E-Mail: b.wilhelm@sg-leinebergland.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Meldeamt Ihrer Stadt, Ihrer Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ein Personaldokument (z. B. Personalausweis) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Anmeldungen (Überschreitung der Meldefrist von einer Woche) können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb, beim Beantragen eines Führungszeugnisses oder bei der Zustellung von Lohnsteuerkarten.
Verspätete Ummeldungen (Überschreitung der Meldefrist von einer Woche) können mit einem Bußgeld geahndet werden. Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Personalausweis und ggf. Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern ist.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Meldegesetz
Was sollte ich noch wissen?
Bearbeitungsdauer:
Ummeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.