Inhaltsbereich
Informationen für Bauwillige und Antragsformulare
I n f o r m a t i o n e n z u r B a u l e i t p l a n u n g
- Die Kontaktdaten der Ansprechpartner/Innen finden Sie am Schluß! -
1. Der Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan bereitet die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Samtgemeinde vor. Er umfasst das gesamte Samtgemeindegebiet und ordnet im Sinne der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung die Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Baugrundstücke in den Grundzügen wie z. B. für Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Erholung, Landwirtschaft und Gemeinbedarf. Er besteht aus einem Plan und dem Erläuterungsbericht. Ob die hierzu festgelegten Flächen tatsächlich auch für den vorgesehenen Bedarf genutzt werden, wird mit diesem Plan jedoch noch nicht bestimmt, sondern erst mit einem Bebauungsplan, wenn der konkrete Bedarf anfällt.
Der Flächennutzungsplan ist Leitlinie für die Behörde, so muss ein Bebauungsplan im Regelfall aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Aus dem Flächennutzungsplan können keine unmittelbaren Nutzungsansprüche hergeleitet werden, eine unmittelbare Wirkung kommt dem Flächennutzungsplan jedoch im Rahmen der Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich zu. Bei abweichenden Ausweisungen im Bebauungsplan muss der Flächennutzungsplan geändert werden.
Das Verfahren zur Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht in der Beteiligung der Behörden und Bürger dem Bebauungsplanverfahren.
Auskünfte zum Flächennutzungsplan erteilt Frau Iris Dittmann. Ihre Verbindungsdaten finden Sie weiter unten!
2. Der Bebauungsplan
Bebauungspläne regeln die bauliche oder sonstige Nutzbarkeit von Grundstücken innerhalb von Teilen einer Gemeinde. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgt nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB). Der Verwaltungsausschuss (VA) sowie der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Das BauGB ermöglicht eine Beteiligung der Bürger bei allen Planungen. Die Mitwirkung soll zu einem frühen Zeitpunkt erfolgen, zu dem wesentliche Planänderungen noch möglich sind.
Im Regelfall wird nach ortsüblicher Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses der ausgearbeitete Vorentwurf mit Text und Plangebietsskizze ausgelegt und der Öffentlichkeit von Fachkräften des Bauamtes erläutert. Die Meinungen und Anregungen der Besucher werden schriftlich festgehalten und dem Verwaltungsausschuss (VA) oder Rat in einer der nachfolgenden Sitzung mitgeteilt. Der VA / Rat entscheidet dann, wieweit Anregungen die Planentwürfe beeinflussen und beschließt dann den endgültigen Entwurf zur öffentlichen Auslegung für jedermann. Mit der Veröffentlichung des Bebauungsplanes als Satzung (kommunales Gesetz) wird der Bebauungsplan rechtskräftig und kann jederzeit eingesehen werden.
Für die Änderung eines Bebauungsplanes gilt ebenfalls grundsätzlich das hier aufgezeigte Aufstellungsverfahren. Die Bebauungspläne können jedoch auch in einem vereinfachten Verfahren geändert werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Diese vereinfachte Änderung setzt die Beteiligung der betroffenen Bürger voraus. In diesem Fall ist ebenfalls die Bekanntmachung erforderlich.
Auf die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplanes besteht seitens der Bürger aber kein Rechtsanspruch.
Wichtig ist, dass jeweils die Baunutzungsverordnung gilt, die zum Zeitpunkt des ersten Tages der Auslegung gültig gewesen ist. Deshalb sollte sich jede/r BauherrIn nach der für das eigene Grundstück geltenden Fassung genau erkundigen!
Bei Fragen zur Bauleitplanung wenden Sie sich bitte unter der Durchwahl (05182) 902-673 an Frau Ute Pillsticker von der Samtgemeindeverwaltung. Frau Pillsticker ist montags bis donnerstags, jeweils von 08:30 bis 12:30 Uhr, im Dienst. Ihre Verbindungsdaten finden Sie weiter unten!
Antragsformulare und Informationen zum Thema "Abwasser" finden Sie am Schluß dieser Seite. Weitere Auskünfte dazu erteilt Ihnen bei Bedarf Herr Steffen Kulle von der Samtgemeindeverwaltung, dessen Verbindungsdaten Sie weiter unten finden
Ansprechpartner/in
Frau Ute Pillsticker![]() | |
Verwaltungsgebäude II, Zimmer 19 // 2. OG Am Markt 3 31028 Gronau (Leine) Telefon: 05182 902-673 Telefax: 05182 902-699 E-Mail: u.pillsticker@sg-leinebergland.de | |
Herr Steffen Kulle![]() | |
Verwaltungsgebäude II, Zimmer 10 // 1. OG Am Markt 3 31028 Gronau (Leine) Telefon: 05182 902-552 Telefax: 05182 902-699 E-Mail: s.kulle@sg-leinebergland.de | |
Frau Iris Dittmann![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich 4 - Bauen und Planen Verwaltungsgebäude II, Zimmer 20 // 2. OG Am Markt 3 31028 Gronau (Leine) Telefon: 05182 902-672 Telefax: 05182 902-699 E-Mail: i.dittmann@sg-leinebergland.de |