Seit dem 02. April 2021 sank die 7-Tage-Inzidenz unter 100 Fälle je 100.000 Einwohner*innen im Landkreis Hildesheim.
Daher wurde die Festsetzung als Hochinzidenz-Kommune vom Landkreis Hildesheim am 08.04.2021 mit Wirkung zum 09.04.2021 aufgehoben.
Durch die Aufhebung der Hochinzidenz-Kommune gelten ab 9. April 2021 wieder die Regelungen der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung.
Was ist zu beachten?
1) Kontaktbeschränkungen
Außerhalb der eigenen Wohnung sind jetzt wieder Kontakte zu den Personen des eigenen Hausstands und höchstens zwei weiteren Personen eines anderen Hausstands plus zugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahren erlaubt. Gleiches gilt für private Zusammenkünfte und Feiern: auch hier ist unabhängig vom Ort die Teilnahme von zwei Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehört plus der zughörigen Kinder bis einschließlich 14 Jahren, erlaubt.
2) Sport
Sportliche Betätigungen sind nun wieder mit Personen des eigenen Hausstands sowie höchstens zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts zulässig. Hierfür dürfen auch Angebote des Freizeit- und Amateursports auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen wieder genutzt werden. Auch die Sportausübung durch feststehende Gruppen von Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei betreuenden Personen auf öffentlichen oder privaten Sportanlagen unter freiem Himmel ist wieder erlaubt.
3) Kultur etc.
Museen, Ausstellungen und Galerien sind für den Publikumsverkehr und Besuche wieder geöffnet.
4) Einzelhandel und Beherbergungsbetriebe
Der Einzelhandel darf wieder Terminshopping per „click & meet“ anbieten. In Beherbergungsbetrieben ist die Nutzung von Speiseräumen und Speisesälen wieder zugelassen.
Hinweis zu Kitas und Schulen
Der Kita- und Schulbesuch ist bereits seit 7. April per Allgemeinverfügung des Landkreises vom 5. April wieder erlaubt.