Corona: Keine Kita-Betreuung bis zunächst 14.02.2021
Notbetreuung in kleinen Gruppen möglich
Aktuell hat das Land Niedersachsen den Betrieb von Kindertageseinrichtungen grundsätzlich untersagt. Zulässig ist nur eine Notbetreuung in kleinen Gruppen. Die Gruppengröße wurde auf 50 % der regulären Größe limitiert: Das bedeutet, dass in Krippen grundsätzlich nur acht Kinder in einer Gruppe betreut werden sollen, 13 Kinder Kindergarten - Gruppen und im Hort höchstens zehn Kinder.
Die Notbetreuung soll insbesondere Kindern mit besonderen Bedarfen und Vorschulkindern zu Gute kommen. Außerdem Kindern, bei denen mindestens eine Elternteil in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist, bzw. eine Kündigung oder ein erheblicher Verdienstausfall droht. Darüber, welche Kinder in die Notbetreuung dürfen, entscheiden die Einrichtungen vor Ort. Eltern, die ihr Kind zu der Notbetreuung anmelden wollen, werden deshalb gebeten eine entsprechende Bescheinigung ihres Arbeitgebers vorzulegen. Hierfür haben die Städte und Gemeinden einen gemeinsamen Vordruck entwickelt.
In Kindertagespflegestellen dürfen weiterhin die genehmigten Kinder betreut werden, weil auch hier die Anzahl der Kinder grundsätzlich gering ist.