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Pass + Meldewesen
Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass
Wo beantragen?
- Einen Reisepass und Personalausweis können Sie in den Bürgerbüros der Samtgemeinde Leinebergland
in Duingen,
Töpferstraße 9, 31089 Duingen
sowie in Gronau (Leine)
Am Markt 3, 31028 Gronau (Leine)
beantragen
Was wird benötigt?
- Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
- Ein aktuelles Lichtbild (Größe 45 x35 mm) mit Frontalaufnahme und neutralem Hintergrund, welches nicht älter als sechs Monate ist
- Bei Minderjährigen wird die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt
Wie erfolgt die Antragstellung?
- Der/Die Antragsteller/in muss für die Beantragung des Reisepasses und Personalausweises persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit den Sachbearbeitern des jeweiligen Teams Bürgerbüro ausgefüllt.
- Der/Die Antragsteller/in muss lediglich unterschreiben und ggf. Fingerabdrücke aufnehmen lassen
Welche Gebühren fallen an?
- Reisepass mit 32 Seiten für Antragsteller unter 24 Jahren: 37,50 €
- Reisepass mit 48 Seiten (Vielreisende) für Antragsteller unter 24 Jahren: 59,50 €
- Reisepass mit 32 Seiten für Antragsteller über 24 Jahren: 60,00 €
- Reisepass mit 48 Seiten (Vielreisende) für Antragsteller über 24 Jahren: 82,00 €
- Personalausweis für Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 €
- Personalausweis für Antragsteller über 24 Jahren: 28,80 €
- Kinderreisepass bis zum 12. Lebensjahr: 13,00 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Reisepass bzw. Personalausweis kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Er kann nach 3-4 Wochen in der Dienststelle abgeholt werden, in der der Reisepass bzw. Personalausweis beantragt wurde. Der Kinderreisepass kann einen Tag nach der Beantragung abgeholt werden.
Umzug
In den Bürgerbüros
der Samtgemeinde Leinebergland
Was wird benötigt?
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangabe
- Wohnungsgeberbestätigung
- aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- bei Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden
Bearbeitungsdauer
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Kontaktdaten:
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Bärbel Wilhelm Anke Schorak Sandra Struß |
05185 / 609-65 -64 -60 |
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Silvia Martin Guido Brasch Philipp Freitag Silke Haller Habiba Heto |
05182 / 902-335 -336 -336 -342 -342 |
Formulare
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Anmeldung Wohnsitz (82 KB) |
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Beiblatt zur Anmeldung (266 KB) |
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Wohnungsgeberbestätigung (341 KB) |
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Widerspruch gegen die Weitergabe von Melderegisterdaten (20 KB) |