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Eheschließung
Allgemeines
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bereich einer der Verlobten seine Haupt- oder Nebenwohnung hat. Sie haben aber auch die Möglichkeit, vor einem anderen Standesamt die Ehe zu schließen. Geben Sie dies bitte bei der Anmeldung der Ehe an, damit dieses Standesamt dann zur Eheschließung „ermächtigt“ werden kann.
Nachfolgend finden Sie eine Aufzählung, welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung benötigt werden. Allerdings können in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig sein. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Unterlagen Sie brauchen, erkundigen Sie sich bitte vorab telefonisch oder per E-Mail beim Standesamt Leinebergland.
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Erweiterte Meldebescheinigung mit Eintrag des Familienstands von der Meldebehörde, aktuell ausgestellt. Wenn Sie beide in der Samtgemeinde Leinebergland gemeldet sind, erstellt das Standesamt diese für Sie.
- Aktuell beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag/Abschrift aus dem Geburtenregister aus dem Standesamt Ihres Geburtsortes.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Abschrift aus dem Geburtseintrag/Abschrift aus dem Geburtenregister nicht um eine Geburtsurkunde handelt! Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag/Abschrift aus dem Geburtenregister sollte nicht älter als 6 Monate sein. Sind seit der Ausstellung Änderungen erfolgt (z.B. Adoption, Namensänderung), so ist eine Abschrift vorzulegen, die diese Änderungen enthält. - Falls ein Partner schon verheiratet war, benötigen Sie eine aktuelle Eheurkunde der vorherigen Ehe mit Eintrag über die Auflösung der Ehe.
- Falls ein Partner eine Lebenspartnerschaft begründet hatte, wird eine aktuelle Lebenspartnerschaftsurkunde mit Eintrag der Auflösung der früheren Lebenspartnerschaft benötigt.
- Haben Sie ein gemeinsames Kind mit Ihrem Partner, so benötigen Sie die Geburtsurkunde des Kindes und ggf. den Nachweis über eine schon abgegebene Sorgerechtserklärung.
Hinweis:
Werden die erforderlichen Dokumente beim Standesamt Leinebergland geführt, greifen wir auf die bei uns vorhandenen Personenstandsregister zurück. Sie brauchen sich diese Unterlagen dann nicht vorab zu besorgen.
Welche Möglichkeiten der Namensführung gibt es?
Sie können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dies kann der Geburtsname/Familienname eines der Ehegatten sein. Sie müssen sich aber nicht schon bei der Eheschließung entscheiden, sondern können das auch noch zu jedem anderen Zeitpunkt tun. Wenn Sie sich entschieden haben, ist die Entscheidung unwiderruflich.
Sofern Sie keinen gemeinsamen Ehenamen führen möchten, verbleibt es bei getrennter Namensführung, d. h. Sie führen beide Ihren bisherigen Namen weiter.
Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Geburtsname ist, können Sie ihren Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung geführten Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen.
Noch ein Hinweis:
In folgenden Fällen sollten Sie sich bezüglich der mitzubringenden Unterlagen auf jeden Fall beim Standesamt erkundigen, wenn Sie:
- oder Ihr(e) Partner(in) eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
- nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
- Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben oder aufgelöst wurde,
- gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind oder
- eine Lebenspartnerschaft begründet hatten.
Bitte vereinbaren Sie mit uns vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können.
Kontakt
Für eine umfassende Beratung vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch oder per E-Mail Ihren persönlichen Termin.
Ansprechpartner/in
Frau Silke Haller![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich 2 - Sicherheit und Ordnung Verwaltungsgebäude II, Zimmer 4 // EG Am Markt 3 31028 Gronau (Leine) Telefon: 05182 902-337 Telefax: 05182 902-399 E-Mail: s.haller@sg-leinebergland.de | |
Frau Susann Ziegenbein![]() | |
Amt / Bereich Fachbereich 2 - Sicherheit und Ordnung Verwaltungsgebäude II, Zimmer 4 // EG Am Markt 3 31028 Gronau (Leine) Telefon: 05182 902-338 Telefax: 05182 902-399 E-Mail: s.ziegenbein@sg-leinebergland.de |