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Fundsachen
Wer einen Gegenstand findet, der mehr als 10 Euro wert ist, muss dies melden.
Die Bürgerbüros in Duingen und Gronau (Leine) nehmen den Gegenstand an und verwahren ihn, bis sich der Eigentümer meldet.
Werden Gegenstände innerhalb von sechs Monaten nach dem Fund nicht abgeholt, kann der Gegenstand in den Besitz des Finders übergehen. Anderenfalls wird der Gegenstand versteigert.
Um in Erfahrung zu bringen, ob ein verlorener Gegenstand in einem Fundbüro der Samtgemeinde Leinebergland abgegeben wurde, können Sie in den Bürgerbüros persönlich oder telefonisch nachfragen oder sich über den unten stehenden Link informieren.