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Schiedspersonen
Schlichten ist besser als richten
Das Niedersächsische Schiedsamt
1. Angaben zur Einrichtung
Jede Gemeinde in Niedersachsen hat eine oder mehrere Schiedsämter eingerichtet. Die Samtgemeinde Leinebergland besteht aus acht Teilschiedsamtsbezirken. Die Schiedspersonen vertreten sich gegenseitig.
2. Organisatorischer Aufbau der Einrichtung
Die Aufgaben des Schiedsamtes werden von einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau wahrgenommen. Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig. Sie wird vom Rat der Samtgemeinde auf 5 Jahre gewählt. Die gewählte Schiedsperson bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Elze.
3. Zuständigkeit der Einrichtung
Die Schiedsämter führen das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche durch, soweit nicht die Arbeitsgerichte zuständig sind. Zuständig ist das Schiedsamt, in dessen Bezirk der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin wohnt. Die Schiedsperson kann den Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens ablehnen, wenn die streitige Angelegenheit sachlich oder rechtlich schwierig zu beurteilen ist. Die Streitwerthöhe ist nicht begrenzt.
Die Schiedsperson soll nicht tätig werden, wenn das Verfahren eine Angelegenheit betrifft, für die von berufsständischen Körperschaften oder von vergleichbaren Organisationen Schieds-, Schlichtungs- oder Einigungsstellen eingerichtet worden sind.
4. Verfahren
Das Verfahren wird aufgrund eines schriftlichen oder mündlich zu Protokoll zu erklärenden Antrags einer Partei durchgeführt. Der Antrag muss Namen, Vornamen und Anschrift der Parteien, eine allgemeine Angabe des Streitgegenstandes und die Unterschrift des Antragstellers oder der Antragstellerin enthalten.
Die Verhandlung vor dem Schiedsamt ist mündlich und nicht öffentlich. Die Parteien müssen in dem anberaumten Termin zur Schlichtungsverhandlung persönlich erscheinen. Die Vertretung natürlicher Personen durch Bevollmächtigte in der Schlichtungsverhandlung ist nicht zulässig. Jede Partei kann vor dem Schiedsamt mit einem Beistand erscheinen.
Zeugen und Sachverständige, die freiwillig erschienen sind, können gehört werden. Mit Zustimmung und in Anwesenheit der Parteien kann auch der Augenschein eingenommen werden.
5. Kosten des Schlichtungsverfahrens
Für das Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr von 11 € erhoben; kommt eine Vereinbarung zustande, so beträgt die Gebühr 21 €. Unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Kostenschuldners und des Umfangs und der Schwierigkeit des Falles kann die Gebühr auf höchstens 38 € erhöht werden. Daneben sind Schreibauslagen und sonstige Auslagen des Schiedsamtes (z. B. Kosten für die Inanspruchnahme einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers und Zustellungskosten) zu erstatten.
Zur Zahlung der Kosten ist derjenige verpflichtet, der die Tätigkeit der Schiedsperson veranlasst hat oder der die Kostenschuld durch eine vor der Schiedsperson abgegebene Erklärung oder in einem Vergleich übernommen hat oder für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.
6. Art der Entscheidung der Schlichtungsstelle
Die Schiedsperson hat keine Entscheidungskompetenz. Sie kann den Parteien unverbindliche Vergleichsvorschläge unterbreiten. Kommt ein Vergleich zustande, ist er zu Protokoll zu nehmen.
7. Vollstreckbarkeit der Entscheidung der Schlichtungsstelle
Aus dem vor einem Schiedsamt geschlossenen Vergleich findet die Zwangsvollstreckung in entsprechender Anwendung der Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Zwangsvollstreckung aus notariellen Urkunden statt.
Nachstehende Schiedspersonen sind derzeit tätig:
Bezirk | Name | OT/Straße | Ort | Telefon |
Banteln |
Jens Pietrusky |
Banteln Berliner Straße 12 |
31028 Gronau (Leine) |
05182 / 81 45 |
Betheln Eddinghausen Haus Escherde |
Zur Zeit nicht besetzt |
Die Schiedsperson in Barfelde nimmt die Veretung wahr |
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Brüggen |
Eckhard Bunze |
Brüggen |
31028 Gronau (Leine) |
05182 / 29 61 |
Duingen |
Andreas Gelbrecht Bernd Sassenberg |
Rostocker Str. 15 Rostocker Straße 6 |
31089 Duingen 31089 Duingen |
05185 / 66 23 05185 / 63 91 |
Eime Dunsen Deilmissen Deinsen |
Zur Zeit nicht besetzt | Die Schiedsperson in Banteln nimmt die Veretung wahr |
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Gronau (Leine) |
Dr. Martin Krämer |
Dötzumer Weg 22 | 31028 Gronau (Leine) | 05182 / 92 31 22 |
Rheden Wallenstedt Heinum |
Axel Brockmann | Wallenstedt Alte Dorfstraße 4 |
31028 Gronau (Leine) | 05182 / 39 95 |
Barfelde Eitzum Nienstedt |
Otto Ding | Nienstedt Nienstedter Hauptstraße 3 |
31028 Gronau (Leine) | 05065 / 6 21 37 02 |
Ansprechpartner/in
Herr Martin Paggel | |
Amt / Bereich Fachbereich 1 - Innere Dienste/Serviceanbieter (Leitung) Verwaltungsgebäude I, Zimmer 12 Blanke Straße 16 31028 Gronau (Leine) Telefon: 05182 902-120 Telefax: 05182 902-199 E-Mail: m.paggel@sg-leinebergland.de |